Neue Schülerrichterinnen berufen

Am 09. September 2026 wurden neue Schülerrichterinnen unserer Schule für das Projekt „Schülergerichte“ berufen. Das Projekt wird von der Staatsanwaltschaft Zwickau in Zusammenarbeit mit dem FAB e. V. Crimmitschau („Verein zur Förderung von Ausbildung, Beschäftigung, Beratung und Betreuung Jugendlicher und Erwachsener“) durchgeführt. Zum ersten Mal besteht das Schülergericht ausschließlich aus jungen Frauen.

Berufen wurden Florentine Scharte, Zoé Giesecke, Henriette Wagner (Klassenstufe 10), sowie Lea Hoffmann und Larina Hoffmann (Klassenstufe 9).

Was ist ein Schülergericht?

Der Name führt leicht in die Irre: Ein Schülergericht ist kein Gericht im Sinne des Prozessrechts, richterliche Befugnisse gibt es nicht. Die Schülerrichter spielen auch keine Verhandlung nach, sondern sprechen mit gleichaltrigen Beschuldigten über echte Taten und deren Hintergründe und suchen gemeinsam nach Lösungen. Der Grundgedanke ist einfach: Jugendlichen ist es wichtig, was Gleichaltrige von ihnen denken, und das soll Eindruck auf junge Straftäter machen. Das Verfahren kommt nur in Betracht, wenn der Sachverhalt geklärt ist, der Beschuldigte geständig ist und der Sitzung zustimmt. Ob ein Fall geeignet ist, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Gedacht ist das Verfahren für erstmals auffällig gewordene oder nur geringfügig vorbelastete Jugendliche mit leichten bis mittelschweren Delikten. Schwere Straftaten und Gewaltdelikte sind ausgeschlossen. Stellt sich in einem Gespräch heraus, dass der Fall doch schwerer wiegt, wird es abgebrochen und die Akte geht zurück an die Staatsanwaltschaft.

Gemeinsam mit dem Jugendlichen vereinbaren die Schülerrichter eine Maßnahme zur Wiedergutmachung. Das kann zum Beispiel eine Entschuldigung, ein Aufsatz oder ein Referat sein. Die Schülerrichter achten darauf, dass die Vereinbarung eingehalten wird. Hat der Jugendliche die Aufgabe erfüllt, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Die Staatsanwaltschaft begleitet das Verfahren bis zum Schluss und kann die Ermittlungen wieder aufnehmen, wenn sich der Jugendliche später weigert, die Vereinbarung zu erfüllen.

Schülergerichte in Sachsen

Die Idee stammt ursprünglich aus den USA, dort heißt sie „Teen Court“. In Deutschland wurde sie zuerst in Bayern erprobt. Auch in Sachsen gibt es das Projekt schon länger. Nach guten Erfahrungen mit Modellprojekten wurden Schülergerichte im Freistaat landesweit eingeführt. Die sächsische Justiz berichtet von konkreten Zahlen: Im Landkreis Bautzen wurden seit 2007 insgesamt 224 Fälle dem Schülergericht übergeben, in Chemnitz wurden seit 2010 84 Fälle mit 94 Beschuldigten bearbeitet. Die Zahlen zeigen, dass das Projekt keine Randerscheinung ist, sondern Teil der Jugendstrafrechtspflege, die Verantwortung in die Hände junger Menschen legt.

Verantwortung übernehmen

Das Amt der Schülerrichterin ist ein anspruchsvolles Ehrenamt. Wer es übernimmt, muss zuhören können, Fakten abwägen, Entscheidungen begründen und dabei respektvoll bleiben, auch dort, wo es unbequem wird. Das Engagement endet nicht an der Klassenzimmertür: Es dient einem Gemeinwesen, das davon lebt, dass Menschen Verantwortung übernehmen, auch für andere. Für den Beschuldigten ist das Verfahren oft eine Chance, sein Handeln zu überdenken und es wiedergutzumachen, ohne dass ein Strafverfahren mit allen Folgen durchlaufen werden muss.

Dass dem Zwickauer Schülergericht erstmals ausschließlich Schülerinnen angehören, ist für uns ein schönes Zeichen. Wir gratulieren den neuen Schülerrichterinnen herzlich zu ihrer Berufung und danken ihnen für ihre Bereitschaft, sich einzubringen. Unser Dank gilt auch der Staatsanwaltschaft Zwickau und dem FAB e. V. Crimmitschau für die verlässliche Zusammenarbeit und die Begleitung unserer Schülerinnen und Schüler. Wir wünschen den neuen Schülerrichterinnen Mut, ein gutes Gespür für Gerechtigkeit und Gottes Segen für ihr Amt.

Thomas Wagner